Die Raststätten an den Autobahnen in Deutschland werden zu über 90% vom ehemals staatlichen Unternehmen „Tank & Rast“ betrieben. Verbraucher erleben dort, dass Produkte oftmals mehr als ein dreifaches vom üblichen Marktpreis kosten, was nicht damit zu rechtfertigen ist, dass Tank&Rast ein 24-stündiges Angebot mit erschwerten Lieferwegen anbietet. Die Autofahrer sind aufgrund der Nähe zu ihrem Reiseweg meist auf das Angebot angewiesen und erleben als Verbraucher große Nachteile. Hinzu kommt, dass zu den Eigentümern von Tank&Rast auch der chinesische Nationalfonds, der im Ausland in lukrative Geschäfte investiert, gehört.
Das Unternehmen wurde 1998 privatisiert. Der Bund zahlt allerdings nach wie vor ca. 100 Millionen Euro im Jahr für die Errichtung von Zufahrtswegen, Parkplätzen und zur Instandhaltung der Infrastruktur der Rasthöfe. Die Konzessionszahlung von Tank&Rast betragen im Vergleich nur maximal 3% des Umsatzes und lagen im Jahre 2017 bei etwa 16 Millionen Euro.
Auch wenn das Bundeskartellamt festgestellt hat, dass wegen der sich höchstens 1 km von der Autobahn befindlichen Autohöfe kein Monopol von Tank&Rast besteht, ist dennoch ein „Quasi-Monopol“ gegeben.
Wir JuLis BV Aachen erkennen diese Problematik an, wollen sie aber nicht den linken Kräften, die eine Verstaatlichung des Unternehmens fordern, überlasse. Die Bundesregierung hat 2021 im Rahmen des Schnellladegesetzes bereits zum Missfallen von Tank&Rast beschlossen, dass auch an unbewirtschafteten Raststätten Schnellladesäulen errichtet werden dürfen. Diesen Ansatz sehen wir insoweit als richtig an, als dass im Zuge dessen auch die Bewirtschaftung von einfachen Rasthöfen durch einfache Kioske, deren Errichtung und Führung für kleinere lokale Unternehmen deutlich interessanter ist als die Führung eines großen Rasthofes ist, zulässig gemacht werden soll. Damit wird zur Diversifizierung des Marktes an deutschen Autobahnen beigetragen und Wettbewerb gefördert. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass seitens der
Finanzbehörden stärker überprüft wird, dass Tank&Rast tatsächlich Konzessionszahlungen im Bereich von 3 Prozent des Umsatzes an den Bund leistet. Darüber hinaus sollte überdacht werden, inwiefern es weiterhin notwendig ist, dass der Bund in diesem Maße für die Errichtung und Erhaltung der Infrastruktur zuständig ist.