14.10.2024

Das wird man wohl noch sagen dürfen!

Einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen einer liberalen, demokratischen Gesellschaft und autoritären Systemen ist die Möglichkeit seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern zu können. Während Autokraten sich und die Stabilität ihres Regimes durch von der Systemlinie abweichende Meinungen gefährdet sehen, vertrauen demokratische Gesellschaften auf einen pluralen Diskurs, um die beste Lösung für ein Problem zu finden. Ebenso vertrauen sie auf die Kraft einer Gesellschaft, falsche, beleidigende oder verhetzende Aussagen nicht unwidersprochen stehen zu lassen.

Autoritärer werdende Strömungen von allen Seiten des politischen Spektrums versuchen seit Jahren mit zunehmenden Anstrengungen den Korridor des angeblich Sagbaren immer weiter einzuengen. Dieser Trend lässt sich mittlerweile auch innerhalb der EU und in Teilen des öffentlichen Diskurses in Deutschland beobachten. Oft wird hierbei im Namen des sogenannten „Kampfes gegen rechts“, im Namen der vermeintlichen Sicherheit, im Namen des Kampfes gegen “Fakenews” agiert.

All diese womöglich sogar ehrenwerten Bestrebungen unterliegen einer fundamentalen Fehleinschätzung: Erlaubt und verpflichtet man Plattformbetreiber dazu, gegen vermeintliche Fakenews und explizit nicht-strafbare Hetze vorzugehen, verklagt die Bundesregierung in der Konsequenz regelmäßig Journalisten und verliert dabei auch noch regelmäßig. Es werden Rechercheportale, wie “Correctiv”, damit beauftragt, vermeintliche Fakenews auf Instagram exekutiv zu sperren. Die beauftragten Portale sind spätestens dann in Frage zu stellen, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass diese regelmäßig selbst Unwahrheiten verbreiten.

Lässt man ein solches Treiben gewähren, dann öffnet man politischer Zensur Tür und Tor. Wenige zentralistische Stellen, die dafür zuständig sind, die breite des Meinungskorridors festzulegen, zerstören Stück für Stück den pluralen Diskurs.

Eine Demokratie muss Belastungen standhalten. Unsere Demokratie muss es auch ertragen können, dass vereinzelte Personen auch falsche, verhetzende oder beleidigende Aussagen tätigen werden. In der EU und in Deutschland wurden immer mehr Weichen hin zu einer Verengung des Meinungskorridors gestellt.

Deswegen fordern die Jungen Liberalen NRW:

Echter Schutz einer freien Medienlandschaft

  • In der jüngeren Vergangenheit hat die Bundesregierung mehr als 54.000 € allein für verlorene Verfahren gegen das regierungskritische Rechercheportal „NiUS“ ausgegeben. Für kleinere Medienschaffende, die sich möglicherweise keine teuren Gerichtsverfahren leisten können, baut eine solche Vorgehensweise eine Drohkulisse auch, die am Ende zum Zurückhalten regierungskritischer Meinung führt. Wir fordern der Bundesregierung kategorisch zu untersagen gegen Berichterstattung juristisch vorzugehen.
  • Eine ebenso große Drohkulisse wird mittlerweile aktiv durch Verbände und NGOs aufgebaut, um kritische Investigativ-Recherchen gegebenenfalls auch vorzubeugen. Gerade vor diesem Hintergrund erneuern wir unsere Forderung nach einer Abschaffung des Verbandsklagerechts.

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  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk schadet in seiner aktuellen Form dem pluralen Diskurs. SkandaleumdiedirektepolitischeEinflussnahmeaufNachrichtensendungendesÖRRhäufen sich und schaden dem öffentlichen Diskurs. Deshalb sollen Rundfunkräte künftig ohne politische Funktionsträger und ohne Parteimitglieder besetzt werden.
  • Politische Akteure verteilen derzeit Steuergelder in Millionenhöhe für die Förderung des „unabhängigen Journalismus“. Die Subvention einzelner Medienhäuser schafft eine Marktverzerrung, die den öffentlichen Diskurs erheblich gefährdet und regierungskritische Berichterstattung erschwert. Wir fordern den Stopp von Subventionsprogrammen für einzelne Medienhäuser.
  • Um die unabhängige und investigative Berichterstattung gerade vor Ort zu fördern sollen zukünftig lokaljournalistische Häuser steuerlich entlastet werden.Sticks and stones may break my bones, but words will never break me!
  • Social-Media Plattformen sind die Marktplätze der Neuzeit. Genauso wie das Verbreiten von Unfug auf Marktplätzen ein wichtiges und zu akzeptierendes Recht der liberalen Demokratie ist, so muss es folgerichtig auch das Verbreiten von Unfug in Sozialen Medien sein. Unsere liberale Demokratie lebt von Rede und Gegenrede, nicht von der Moderation vermeintlich unwahrer Tatsachenbehauptungen. Der “Digital Service Act” untergräbt das Recht auf freie Meinungsäußerung auf beunruhigende Art und Weise. Deshalb fordern wir in einem ersten Schritt die Abschaffung des Digital Service Act.
  • In Folge der oben beschriebenen Abschaffung des Digital Service Act soll ein Gesetz erlassen werden, welches Plattformen ab einer gewissen Größe als „öffentlichen Raum“ definiert. Das soll den Plattformen explizit verbieten, Beiträge aller Art ohne eine vorliegende richterliche Anordnung zu entfernen. Auch meinungslenkende Maßnahmen, wie Bans oder so genannte „shadow bans“ dürfen nicht mehr ohne gerichtlich festgestellte Straftaten ausgesprochen werden. Das Recht zur Löschung von Fake- oder Bot-Accounts bleibt davon natürlich unberührt.
  • Auch persönlich als ehrverletzende empfundene Aussagen müssen im Rahmen des freien Diskurses ausgehalten und außergerichtlich geregelt werden können. Den Schaden, den der Straftatbestand der Beleidung anrichtet, überwiegt bei weitem seinen Nutzen. Deshalb setzen wir uns für seine Abschaffung ein.
  • Eine demokratische Gesellschaft, in der sich die öffentliche Meinung nicht klar gegen volksverhetzende Aussagen stellen kann, ist ohnehin dem Untergang geweiht. Gleichzeitig bieten großeProzessewegenVolksverhetzungVerfassungsfeindenimmerwiedereineBühne und verfehlen dabei meistens dem Ziel einer Verurteilung. Dadurch werden im Zweifel eher verfassungsfeindliche Positionen salonfähig gemacht und untermauern die Position von Verfassungsfeinden im öffentlichen Diskurs. Deswegen fordern wir die Abschaffung des Straftatbestands der Volksverhetzung.Begründung:Erfolgt mündlich.

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