Die bestehenden sozialstaatlichen Strukturen der Bundesrepublik sind längst nicht mehr leistungsgerecht. Unser Verständnis des Aufstiegsversprechen ist in den letzten Jahren immer mehr einer Wohlfahrtsstaat-Vorstellung gewichen. Es ist nicht die oberste Aufgabe unseres Staates, durch Subventionen den Geldbeutel der Bürger zu füllen. Eigenverantwortliches Handeln bedeutet auch seitens unserer Bürger Eigeninitiative auf dem Arbeitsmarkt zu zeigen. Wir wollen keine Anreize für ein Leben auf Kosten von hart arbeitender Bürger schaffen. Daher fordern wir konkret:
- Um das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit zu vermindern und insbesondere den Missbrauch des Bürgergelds zu verhindern wollen wir die bestehenden Sanktionsregelungen straffen. Während bei der ersten Verletzung von Mitwirkungspflichten wie bisher eine Kürzung der Leistungen um 30% erfolgen soll, fordern wir, dass bei einer zweiten Pflichtverletzung die Betroffenen zur Teilnahme an einem von der Arbeitsagentur durchzuführendes Programm zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verpflichtet werden. Dieses Programm soll neben sozialer Arbeit auch Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Verweigert sich ein Betroffener der Teilnahme an den Maßnahmen sind im ersten Schritt die Leistungen auf 50% des regulären Bürgergelds zu reduzieren. Ist auch nach dieser Kürzung keine Bereitschaft des Betroffenen zu erkennen an seiner Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken soll auch eine vollständige Kürzung möglich sein. Die Maßnahmen sind dabei im Einzelfall so anzuwenden, dass die bestmöglichen Voraussetzungen für eine Reintegration in den Arbeitsmarkt erreicht werden.
- Beziehern des Bürgergelds soll eine Teilnahme an dem Programm auch auf freiwilliger Basis möglich sein. Auch soll es möglich sein bei einer ersten Pflichtverletzung durch Teilnahme an dem Programm die Kürzung der Leistungen um 30% abzuwenden.
- Auch wollen wir weiterhin aktiv Umschulungsmaßnahmen für Arbeitsuchende anbieten, um eine Umorientierung im Arbeitsmarkt möglich zu machen. Die bestehenden Programme sollen kritisch beleuchtet und optimiert werden. Wer an einer solchen Umschulungsmaßnahme teilnimmt und diese Maßnahme in die Bezugszeit von Bürgergeld fällt, soll von den oben beschriebenen Sanktionen ausgenommen werden.
- Menschen, die aufgrund physischer oder psychischer Faktoren nachweislich nicht mehr in der Lage sind einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, sollen von den Sanktionen ausgenommen werden. Es muss dabei stets im Einzelfall geprüft werden inwieweit durch gezielte Unterstützung diese Faktoren beseitigt werden können.
- Teilarbeitsunfähigkeiten physischer oder psychischer Natur sollen weiterhin durch den Staat auffangbar sein.
- Asylbewerbern soll der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt massiv erleichtert werden. Daher setzen wir uns für eine sofortige Erwerbsberechtigung für Asylbewerber ein. Im Gegenzug dazu sollen künftig nicht mehr vorrangig, sondern ausschließlich Unterstützungen in Form von Sachleistungen erbracht werden. Die bisherigen monetären Leistungen sollen den Unterkünften zu Gute kommen.
- Künftig soll ebenso die Auszahlung von Kindergeld restrukturiert werden. Ab dem vierten Kind soll sich das auszuzahlende Kindergeld auf 125€ pro Kind halbieren und ab dem siebten Kind soll keine weitere Aufstockung des Kindergelds mehr erfolgen. Diese Regelung soll für alle Neugeborenen Kinder ab Inkrafttreten der Neustrukturierung gelten.